Nordhalben, Bayern – Frankenwald

Doppelhaushälfte Schwedengasse 5

Gebäude aus dem 19. Jahrhundert · ca. 110 m² Wohnfläche · erheblicher Sicherungs- und Sanierungsbedarf

1 € symbolischer Kaufpreis

Zutritt und Besichtigung nur nach vorheriger Freigabe

Das Grundstück sowie die darauf befindlichen Gebäude und Gebäudeteile dürfen nicht eigenmächtig betreten oder besichtigt werden. Aufgrund des baulichen Zustands besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Gefahren bestehen insbesondere durch teilweise fehlende Bodenflächen im Erdgeschoss, durchfeuchtete und geschädigte Bauteile, lose Materialien sowie eine stark beschädigte Wand mit großflächig fehlendem Mauerwerk.

Eine Besichtigung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Markt Nordhalben und unter den dort festgelegten Bedingungen zulässig. Unbefugtes Betreten ist ausdrücklich untersagt. Für unbefugtes Betreten wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

Die wichtigsten Angaben

Grundlage sind die bislang vorliegenden Objektinformationen. Verbindliche Angaben erteilt ausschließlich der Markt Nordhalben.

Grundstücksfläche
ca. 200 m²
Wohnfläche
ca. 110 m² im Erd- und Obergeschoss
Raumaufteilung
2 Räume im Erdgeschoss, 3 Räume im Obergeschoss
Entstehungszeit
vermutlich 19. Jahrhundert
Denkmalschutz
Nach den vorliegenden Angaben nicht als Baudenkmal geführt
Sanierungsbedarf
Sehr hoch; umfassende Sicherungs-, Prüf- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich
Boden im Erdgeschoss
Teilweise nicht vorhanden beziehungsweise stark geschädigt; Erneuerung erforderlich
Feuchtigkeit
An mehreren Stellen starke Durchfeuchtungen; Ursache und Schadensumfang fachkundig klären
Mauerwerk
Eine Wand ist stark beschädigt und weist einen großen Bereich fehlenden Mauerwerks auf; statische Prüfung erforderlich
Heizung
Keine; Erneuerungsbedarf fachkundig prüfen lassen
Elektroinstallation
Veraltet; Erneuerungsbedarf fachkundig prüfen lassen
Sanitär
Veraltet; Erneuerungsbedarf fachkundig prüfen lassen
Energieausweis
Nicht vorhanden
Kaufnebenkosten
Unter anderem Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer
Maklerprovision
Keine Maklerprovision bei direktem Verkauf durch die Gemeinde
Zutritt und Besichtigung
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Markt Nordhalben; eigenmächtiges Betreten ist untersagt
Verkäufer und Ansprechpartner
Verbindliche Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung Markt Nordhalben, Erster Bürgermeister Michael Wunder, E-Mail: buergermeister@nordhalben.de, Telefon: 09267 914045

Hinweis: Alle Angaben zu diesem Objekt sind unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtümer sowie Änderungen der Konditionen, Merkmale und Verfügbarkeit bleiben vorbehalten. Bitte erfrage alle verbindlichen Details direkt beim Markt Nordhalben und lasse Bausubstanz, Standsicherheit, Feuchte- und Schadstoffbelastung vor einer Entscheidung fachkundig prüfen.

Schwedengasse 5 in Nordhalben

Das Objekt liegt im Ortskern. Entfernungen und örtliche Angebote solltest du vor einer Bewerbung selbst prüfen.

Schwedengasse 5, Nordhalben

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Gebäude und Sanierungsbedarf

Die Doppelhaushälfte Schwedengasse 5

Nach den vorliegenden Unterlagen handelt es sich um eine zweigeschossige Doppelhaushälfte in Massivbauweise. Das Gebäude gehört zur historischen Bebauung des Ortskerns.Es ist konstruktiv mit dem Nachbarhaus Schwedengasse 3 verbunden.

Die angegebene Wohnfläche von etwa 110 m² verteilt sich auf Erd- und Obergeschoss. Nach den Unterlagen umfasst das Erdgeschoss drei Räume; im Obergeschoss befinden sich drei Räume und ein Flur. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Sämtliche Flächen- und Raumangaben sind vor Ort beziehungsweise anhand der verbindlichen Unterlagen zu überprüfen.

Das Gebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Im Erdgeschoss fehlen Teile des Bodens; vorhandene Bodenbereiche sind teilweise erheblich geschädigt. Der Bodenaufbau muss gesichert, fachkundig untersucht und voraussichtlich umfassend erneuert werden. An mehreren Stellen bestehen starke Durchfeuchtungen. Als mögliche Schadensursachen werden unter anderem undichte beziehungsweise beschädigte Dachrinnen und Fallrohre genannt. Ursache, Ausdehnung und Folgen der Feuchtigkeit müssen vor der Planung durch geeignete Fachleute festgestellt werden.

Eine Wand ist stark beschädigt und weist einen großen Bereich fehlenden Mauerwerks auf. Ob und in welchem Umfang dadurch die Standsicherheit des Gebäudes oder angrenzender Bauteile beeinträchtigt ist, kann nur eine fachkundige statische beziehungsweise konstruktive Untersuchung klären. Bis zur Freigabe dürfen gefährdete Bereiche nicht betreten werden.

Wichtiger Hinweis zur baulichen Verbindung:

Da das Gebäude konstruktiv mit der Schwedengasse 3 verbunden ist, können Schäden und erforderliche Sicherungsarbeiten auch gemeinsam wirkende Bauteile betreffen. Zustand, Sicherungsmaßnahmen, Zuständigkeiten und die Reihenfolge der Arbeiten sollten vor einem Erwerb mit der Gemeinde, den betroffenen Eigentümern sowie geeigneten Fachplanern geklärt werden.

Vorrangig zu prüfende Maßnahmen

  • Gefahrenbereiche sichern und Zugänglichkeit fachkundig bewerten
  • Standsicherheit der beschädigten Wand, Decken und Bodenbereiche prüfen
  • Feuchteursachen an Dach, Dachrinnen, Fallrohren, Fassade und Mauerwerk feststellen und beseitigen
  • Fehlende und geschädigte Bodenbereiche im Erdgeschoss erneuern
  • Dachkonstruktion, Dacheindeckung, Fassade und Fenster untersuchen und sanieren
  • Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallation vollständig überprüfen und voraussichtlich erneuern
  • Mögliche Schadstoffe in älteren Dachplatten und weiteren Materialien untersuchen lassen

Die Aufzählung ist nicht abschließend und ersetzt weder ein Baugutachten noch eine statische, energetische oder schadstofftechnische Untersuchung. Ob Dachplatten oder andere Baustoffe Asbest oder weitere Schadstoffe enthalten, kann nur durch eine fachkundige Untersuchung geklärt werden. Verdächtige Bauteile dürfen nicht eigenständig bearbeitet oder entfernt werden.

Fördermöglichkeiten: Abhängig vom geplanten Sanierungskonzept können Programme des Bundes, des Freistaats Bayern oder kommunale Förderungen infrage kommen. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig und sollten vor Beauftragung der Arbeiten bei den jeweiligen Stellen geprüft werden.

Bewerbung, Auswahl und Besichtigung: Informationen zum aktuellen Bewerbungsstatus, zu Fristen, Auswahlkriterien und zu einer möglichen Besichtigung erteilt ausschließlich der Markt Nordhalben. Das Grundstück und das Gebäude dürfen nicht eigenmächtig betreten werden.

Bauen und Sanieren in Nordhalben: Vor dem Einreichen eines Bauantrags oder dem Beginn von Sanierungsmaßnahmen können sich Eigentümer und Interessierte beim Stadtumbaumanagement des Marktes Nordhalben informieren und beraten lassen. Die Beratung umfasst unter anderem Hinweise zur Gestaltungssatzung der Gemeinde. Darüber hinaus können Termine für Gebäudebegehungen im gesamten Gemeindegebiet vereinbart werden.

Beratungsanfragen können beim Markt Nordhalben im Rathaus an die Geschäftsleitung, Frau Stefanie Kübrich, gerichtet werden: telefonisch unter 09267 914048 oder per E-Mail an stefanie.kuebrich@nordhalben.de.

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