Die Doppelhaushälfte Schwedengasse 5
Nach den vorliegenden Unterlagen handelt es sich um eine zweigeschossige Doppelhaushälfte in Massivbauweise. Das Gebäude gehört zur historischen Bebauung des Ortskerns.Es ist konstruktiv mit dem Nachbarhaus Schwedengasse 3 verbunden.
Die angegebene Wohnfläche von etwa 110 m² verteilt sich auf Erd- und Obergeschoss. Nach den Unterlagen umfasst das Erdgeschoss drei Räume; im Obergeschoss befinden sich drei Räume und ein Flur. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Sämtliche Flächen- und Raumangaben sind vor Ort beziehungsweise anhand der verbindlichen Unterlagen zu überprüfen.
Das Gebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Im Erdgeschoss fehlen Teile des Bodens; vorhandene Bodenbereiche sind teilweise erheblich geschädigt. Der Bodenaufbau muss gesichert, fachkundig untersucht und voraussichtlich umfassend erneuert werden. An mehreren Stellen bestehen starke Durchfeuchtungen. Als mögliche Schadensursachen werden unter anderem undichte beziehungsweise beschädigte Dachrinnen und Fallrohre genannt. Ursache, Ausdehnung und Folgen der Feuchtigkeit müssen vor der Planung durch geeignete Fachleute festgestellt werden.
Eine Wand ist stark beschädigt und weist einen großen Bereich fehlenden Mauerwerks auf. Ob und in welchem Umfang dadurch die Standsicherheit des Gebäudes oder angrenzender Bauteile beeinträchtigt ist, kann nur eine fachkundige statische beziehungsweise konstruktive Untersuchung klären. Bis zur Freigabe dürfen gefährdete Bereiche nicht betreten werden.
Da das Gebäude konstruktiv mit der Schwedengasse 3 verbunden ist, können Schäden und erforderliche Sicherungsarbeiten auch gemeinsam wirkende Bauteile betreffen. Zustand, Sicherungsmaßnahmen, Zuständigkeiten und die Reihenfolge der Arbeiten sollten vor einem Erwerb mit der Gemeinde, den betroffenen Eigentümern sowie geeigneten Fachplanern geklärt werden.
Vorrangig zu prüfende Maßnahmen
- Gefahrenbereiche sichern und Zugänglichkeit fachkundig bewerten
- Standsicherheit der beschädigten Wand, Decken und Bodenbereiche prüfen
- Feuchteursachen an Dach, Dachrinnen, Fallrohren, Fassade und Mauerwerk feststellen und beseitigen
- Fehlende und geschädigte Bodenbereiche im Erdgeschoss erneuern
- Dachkonstruktion, Dacheindeckung, Fassade und Fenster untersuchen und sanieren
- Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallation vollständig überprüfen und voraussichtlich erneuern
- Mögliche Schadstoffe in älteren Dachplatten und weiteren Materialien untersuchen lassen
Die Aufzählung ist nicht abschließend und ersetzt weder ein Baugutachten noch eine statische, energetische oder schadstofftechnische Untersuchung. Ob Dachplatten oder andere Baustoffe Asbest oder weitere Schadstoffe enthalten, kann nur durch eine fachkundige Untersuchung geklärt werden. Verdächtige Bauteile dürfen nicht eigenständig bearbeitet oder entfernt werden.
Fördermöglichkeiten: Abhängig vom geplanten Sanierungskonzept können Programme des Bundes, des Freistaats Bayern oder kommunale Förderungen infrage kommen. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig und sollten vor Beauftragung der Arbeiten bei den jeweiligen Stellen geprüft werden.
Bewerbung, Auswahl und Besichtigung: Informationen zum aktuellen Bewerbungsstatus, zu Fristen, Auswahlkriterien und zu einer möglichen Besichtigung erteilt ausschließlich der Markt Nordhalben. Das Grundstück und das Gebäude dürfen nicht eigenmächtig betreten werden.
Bauen und Sanieren in Nordhalben: Vor dem Einreichen eines Bauantrags oder dem Beginn von Sanierungsmaßnahmen können sich Eigentümer und Interessierte beim Stadtumbaumanagement des Marktes Nordhalben informieren und beraten lassen. Die Beratung umfasst unter anderem Hinweise zur Gestaltungssatzung der Gemeinde. Darüber hinaus können Termine für Gebäudebegehungen im gesamten Gemeindegebiet vereinbart werden.
Beratungsanfragen können beim Markt Nordhalben im Rathaus an die Geschäftsleitung, Frau Stefanie Kübrich, gerichtet werden: telefonisch unter 09267 914048 oder per E-Mail an stefanie.kuebrich@nordhalben.de.