Die Doppelhaushälfte Schwedengasse 3
Nach den vorliegenden Unterlagen handelt es sich um eine zweigeschossige Doppelhaushälfte in Massivbauweise mit einer Fachwerkgiebelwand an der Südseite. Das Gebäude gehört zur historischen Bebauung des Ortskerns und soll vor 1853 entstanden sein.
Die angegebene Wohnfläche von etwa 110 m² verteilt sich auf Erd- und Obergeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich nach den Unterlagen Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur mit Treppe und Hauswirtschaftsraum. Das Obergeschoss umfasst drei Räume und einen Flur. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.
Teile der Bausubstanz, darunter die Holzbalkendecken, werden in den vorliegenden Informationen positiv beurteilt. Zugleich besteht erheblicher Prüf- und Sanierungsbedarf, insbesondere an Fassade, Dach, Fenstern, Bad und technischer Gebäudeausrüstung.
Das Gebäude ist konstruktiv mit dem Nachbarhaus Schwedengasse 5 verbunden. Schäden am Nachbargebäude können sich möglicherweise auch auf dieses Objekt auswirken. Der Zustand, notwendige Sicherungsmaßnahmen sowie Zuständigkeiten sollten vor einem Erwerb mit der Gemeinde, den Eigentümern und geeigneten Fachleuten geklärt werden.
Voraussichtlich zu prüfende Maßnahmen
- Dachkonstruktion und Dacheindeckung
- Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallation
- Fassade und vorhandene Putzschäden
- Bad und Küche
- Fenster und Treppe zum Obergeschoss
- Mögliche Schadstoffe in älteren Dachplatten und weiteren Materialien
Ob Dachplatten oder andere Baustoffe tatsächlich Asbest oder andere Schadstoffe enthalten, kann nur durch eine fachkundige Untersuchung geklärt werden. Bauteile dürfen bei einem entsprechenden Verdacht nicht eigenständig bearbeitet oder entfernt werden.
Fördermöglichkeiten: Abhängig vom geplanten Sanierungskonzept können Programme des Bundes, des Freistaats Bayern oder kommunale Förderungen infrage kommen. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig und sollten vor Beauftragung der Arbeiten bei den jeweiligen Stellen geprüft werden.
Bewerbung und Auswahl: Informationen zum aktuellen Bewerbungsstatus, zu Fristen und Auswahlkriterien erteilt ausschließlich die Gemeinde Nordhalben.
Bauen und Sanieren in Nordhalben: Vor dem Einreichen eines Bauantrags oder dem Beginn von Sanierungsmaßnahmen können sich Eigentümer und Interessierte beim Stadtumbaumanagement des Marktes Nordhalben informieren und beraten lassen. Die Beratung umfasst unter anderem Hinweise zur Gestaltungssatzung der Gemeinde. Darüber hinaus können Termine für Gebäudebegehungen im gesamten Gemeindegebiet vereinbart werden.
Beratungsanfragen können beim Markt Nordhalben im Rathaus an die Geschäftsleitung, Frau Stefanie Kübrich, gerichtet werden: telefonisch unter 09267 914048 oder per E-Mail an stefanie.kuebrich@nordhalben.de.